Mieterabrechnungen

Liebe Kunden,

aus Kapazitätsgründen erstellen wir keine Mieterabrechnungen mehr.

Die umlagefähigen Kosten weisen wir in Ihrer Wohngeldabrechnung unter dem Block "Bewirtschaftungskosten nach § 2 BetrKV" aus (üblicherweise auf Seite 2 oben).

Bitte denken Sie an die Grundsteuer!