Mieterabrechnungen Liebe Kunden,aus Kapazitätsgründen erstellen wir keine Mieterabrechnungen mehr. Die umlagefähigen Kosten weisen wir in Ihrer Wohngeldabrechnung unter dem Block "Bewirtschaftungskosten nach § 2 BetrKV" aus (üblicherweise auf Seite 2 oben).Bitte denken Sie an die Grundsteuer!